Als anerkannter Lohnsteuerhilfeverein sind wir für unsere Vereinsmitglieder da, wenn es um Steuerfragen geht. Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung (gem. § 4 Nr. 11 StBerG), selbstverständlich erhalten Sie eine Vorausberechnung Ihres Erstattungsbetrags. Zudem übernehmen wir die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt, überprüfen Ihren Steuerbescheid und legen ggf. Einspruch ein. Dazu informieren wir unsere Mitglieder regelmäßig über Aktuelles aus dem Steuerrecht.
Wenn Sie mehr über unsere Leistungen wissen möchten, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail oder statten Sie uns einen Besuch in unserer Beratungsstelle ab!
Bis bald!
Ihr Vereinsteam des Lohnsteuerhilfevereins EURO e. V., in Duisburg.